Ostprignitz-Ruppin (RA) Ruppiner Kleingarten-Besitzer können wohl aufatmen. Ihr Protest gegen den Zwangsanschluss von Laubenarealen bei der
Müllabfuhr scheint zu fruchten. Zumindest wollen die großen Kreistagsfraktionen alles daran setzen, dass er wegfällt. Wegen einer neuen gesetzlichen Regelung für die Dämmplatten-Entsorgung befassen sich die zuständigen Fachausschüsse des Kreistages ab November mit der
Müllgebühren-Satzung. Dann soll auch auf den Tisch kommen, wie mit den Laubenpiepern umgegangen wird. Die Kreisverwaltung beharrt auf dem Gesetz, das der Bund beschlossen und das Land umzusetzen hat: Sämtliche Grundstücke sind an die Müllabfuhr anzuschließen. Manche Rentner zahlen nun doppelt – einmal für ihre Wohnung in den Neubau-Blocks, zum anderen für
den kleinen Garten in der Laubenkolonie, von dem bislang jeder Müll mit in die Wohnung genommen wurde. Dass der Zwangsanschluss Unsinn ist, findet beispielsweise Manfred Richter (SPD). Seine Fraktion will deshalb alle Grundstücke von der Pflicht ausnehmen, die quasi nicht bewohnt werden. Das lässt sich dadurch regeln, dass man schaut, welche Sparte sich nach dem Bundeskleingartengesetz organisiert hat und welcher Eigentümer nicht. „Es ist ja nicht zu verstehen, warum ein Kleingärtner zahlen soll, der nur Obst und Gemüse in seinem Garten anbaut“, findet Richter. Das soll durch den
Vorstoß zum Tragen kommen: Denn sämtliche Wochenendgrundstücke aus der Abfallentsorgung pauschal herauszunehmen, wäre auch nicht gerecht.
„Bisweilen werden ja auch Bungalows langfristig bewohnt oder sogar vermietet“, gibt Richter zu bedenken. Solche Grundstücke brauchen den Müllanschluss. Die Linke dagegen will eine „generelle Regelung, damit sich
dieser doppelte Anschluss erübrigt“, so Ko-Fraktionschef Freke Over. Es falle schließlich in den Gärten kaum Müll an. „Da machen wir uns doch nichts vor.“ Der bürokratische Aufwand, die ganzen Gartenkolonien für die Müllabfuhr zu erfassen, sei enorm – und könne gespart werden.
Ralph Bormann, Chef der Fraktion Freie Wähler/FDP/Bauern sieht ebenso Handlungsbedarf: „Wir unterstützen jeden Vorstoß, der die Kleingärtner entlastet“, sagte er am Dienstag. „Es ist aber auch eine Frage der
Herangehensweise.“ Denn seit der neuen gesetzlichen Regelung müsse man sich damit auseinander setzen, dass Anschlusszwang für jegliches Grundeigentum besteht. Aber diesbezüglich versteht Bormann auch nicht, warum die Nutzer der Flächen in den Laubenkolonien und nicht die Eigentümer zur Kasse gebeten werden – und wie überhaupt die Gebühr eingezogen wird: „Es ist doch schwierig, den Adressaten zu finden.“ Bormann verweist zudem darauf, dass andere Brandenburger Landkreise den Anschlusszwang für Zweitgrundstücke umgehen – indem sie lediglich eine Tonne dort hinstellen, wo sie angefordert wird. Das wird von den Landkreisen Prignitz, Havelland, Barnim, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming sowie den kreisfreien Städten Cottbus und Brandenburg/Havel so praktiziert. Und daran will die CDU anknüpfen: „Eine schlichte Ausnahme für Kleingärtner in der
kreislichen Satzung ist nicht möglich“, sagt Fraktionschef Sebastian Steineke. Das auf Bundesrecht fußende Landes-Abfall- und Bodenschutzgesetz sei da eindeutig. Der SPD-Vorstoß sei deswegen rechtlich heikel. Wenn aber das Aufstellen der Tonne einfach nur dann erfolgt, wenn sie angefordert wird, würden für die Kleingärtner keine Kosten entstehen, wenn sie es nicht wollen. „Das ist in den anderen Landkreisen geübte Praxis“, so Steineke. Allerdings hat der faktische Ausschluss der Kleingärtner von der Müllabfuhr einen Haken: Er
würde ein Loch in die Kasse der kreiseigenen Abfallwirtschaftsunion reißen. Denn die Gebühren der Laubenpieper muss man aus den Rechnungen streichen. Zwar erübrigen sich auch Kosten: wie zum Beispiel für Anfahrten
oder das Verfassen von Bescheiden. Aber selbst Steineke glaubt nicht, dass es ein Nullsummen-Spiel wird. Und auch Manfred Richter ist der Ansicht: „Wir werden uns definitiv darüber Gedanken machen müssen, wie die Lücke gefüllt
werden soll“, sagte er. Man könne einfach die Verwaltung in die Spur schicken, einen Finanzierungsvorschlag zu machen: „Aber das wäre sicher nicht fair. Da müssen wir selbst schon etwas vorlegen“, so Richter.