Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
19.10.2016, 15:17 Uhr | Ruppiner Anzeiger 19.10.2016 / Christian Schönberg
Müllabfuhr-Befreiung für Gärten Doppelter Anschlusszwang verärgert Laubenpieper immer noch / Verschiedene Vorstöße von der Politik
Ostprignitz-Ruppin (RA) Mehrere Kreistagsfraktionen wollen den Anschluss-Zwang für Kleingartenbesitzer kippen. Unklar ist nur, wie das erfolgen soll. Denn laut Bundes- und Landesrecht muss jedes einzelne Grundstück an die Müllabfuhr angeschlossen sein. Kleingarten-Besitzer, die oft nur von einer kargen Rente leben müssen, beklagen diese Doppelbelastung: Sie zahlen einmal für ihre Wohnung, dann noch einmal für den Garten. Dort aber fällt bisweilen nur eine Hand voll Müll an – den jeder auch mit nach Hause nehmen könnte. Per Satzung hat der Kreis gesetzeskonform den Gartensparten aber Mülltonnen aufs Grundstück gestellt und verlangt Gebühren für den Anschluss sowie eine Mindestzahl von Entleerungen. Das soll nun abgeschafft werden – doch wie, ist die Frage. Die SPD will ab November ihren Vorschlag durch die
Gremien bringen, wonach zwischen Grundstücken unterschieden wird, die übers Wochenende bewohnbar sind und solchen, auf denen der Ostprignitz-Ruppiner tatsächlich nur eine Laube und einen kleinen Garten hat. „Wer sich nach dem Kleingartengesetz organisiert, schließt Wohnnutzung aus“, so Kreistags-Chef Manfred Richter (SPD). Diese Flächen von der Anschlusspflicht auszuschließen, würde „die Lage entspannen“, meint Richter.
Die CDU hält das für rechtlich aber heikel. Im Gesetz stehe nunmal, dass jedes Grundstück angeschlossen werden muss. „Das ist auch die Ansicht der Kreisverwaltung“, sagte Kreistagsfraktionschef Sebastian Steineke. Man dürfe keinen Vorschlag riskieren, der nachher vom Landrat beanstandet und dadurch ungültig würde. Die CDU schlägt nun vor, Tonnen nicht zwangsweise, sondern bei Kleingärten nur dort aufzustellen, wo sie angefordert werden. Offenbar machen das auch andere Kreise: Prignitz, Havelland, Barnim, Elbe-Elster, Oberspreewald-
Lausitz, Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Cottbus und Brandenburg warten erst auf eine Anfrage – und stellen nur dann gebührenpflichtig eine Tonne zur Verfügung. (Kommentar und Seite 2)
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