Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
15.02.2016, 14:24 Uhr | MAZ - Ruppiner Tageblatt 13.2.2016 / Andreas Vogel

Nach Abwasser-Urteil fordern Kreispolitiker schnelles Handeln
Zweckverband Fehrbellin-Temnitz will die Mitglieder bei Versammlung am 1. März informieren

Neuruppin. Im Streit über die von den Abwasserzweckverbänden erst nach etlichen Jahren eingeforderten Beiträge verlangt die Kreistagsfraktion BVB /Freie Wähler nun ein schnelles Handeln. Die zu Unrecht eingenommenen Beiträge müssten innerhalb von vier Wochen zurückgezahlt werden, fordert
Fraktionschef Frank-Rudi Schwochow. Denn die Grundstückseigentümer
hätten von den Verbänden auch nur eine Frist von vier Wochen zum Bezahlen eingeräumt bekommen. „Es muss Dampf auf den Kessel“, sagte Schwochow am Donnerstagabend am Rande des Kulturausschusses in Neuruppin. Der Rheinsberger will deshalb, dass sich Landrat Ralf Reinhardt (SPD) einschaltet. Reinhardt soll sich beim Land dafür stark machen, dass dieses eine Richtlinie für die Zweckverbände erlässt und die Verbände dann schnell die Beiträge zurück zahlen. Ob das passieren wird, ist fraglich. Zum einen kommt Reinhardt erst in der nächsten Woche wieder aus dem Urlaub
zurück. Zum anderen hatte sich der Kreis aus diesem Streit bisher herausgehalten. Schließlich geht es um eine Beitragsordnung, die das Land erlassen hat und die im Dezember erst vom Bundesverfassungsgericht und daraufhin am Donnerstag auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für rechtswidrig erklärt wurde. Demnach dürfen Grundstücksbesitzer generell nicht mit zehn oder gar 20 Jahren Verspätung
rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Vielmehr verfallen die Ansprüche der Verbände, wenn sie nicht innerhalb von vier Jahren nach Anschluss des jeweiligen Grundstücks den Beitrag verlangen (die MAZ berichtete).
Was die jüngsten Entscheidungen für den Zweckverband Wasser/
Abwasser von Fehrbellin-Temnitz bedeutet, darüber will Geschäftsführer
Ralph Bormann bei einer öffentlich Verbandsversammlung am 1. März informieren. Das Ziel ist klar. „Wir wollen das Vertrauen wieder herstellen“, sagte Bormann gestern. In einem ersten Schritt will sich der Verband deshalb schnell mit den ausstehenden Klagen und den noch offenen Bescheiden beschäftigen, im zweiten mit den rechtskräftig gewordenen Bescheiden. Bei Letzteren liegt es im Ermessen der Verbände, ob sie die gezahlten Beträge erstatten, hatte das Gericht erklärt. „Wir stellen uns dieser Diskussion“, betonte Bormann, der bei der Verhandlung am Donnerstag dabei war. Im Bereich des Zweckverbandes Fehrbellin-Temnitz hatte rund die Hälfte der etwa 1000 Kunden Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt. Nur diese haben Anspruch sowohl auf Rückzahlung ihrer Beiträge als auch auf Zinsen.
Aus „Gründen der Gerechtigkeit“ sollten jedoch auch diejenigen ihre
Beiträge erstattet bekommen, die keinen Widerspruch eingelegt oder dagegen geklagt haben, sagte Sebastian Steineke. Der CDU Fraktionschef
im Kreistag sieht das Land in der Pflicht, den Verbänden finanziell zu helfen, damit diese nicht pleite gehen. Schließlich habe das Land die Verbände nahezu genötigt, die Beiträge einzufordern – auch wenn die Grundstücke
schon vor mehr als vier Jahren angeschlossen wurden.