Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
07.12.2015, 10:01 Uhr | Ruppiner Anzeiger 5.12.2015 / Christian Schönberg

Von der Uckermark lernen
Kreis will neues Gutachten über Einsatzfähigkeit seiner Rettungsdienste

Ostprignitz-Ruppin (crs) Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin will ein neues Organisationsgutachten für die Rettungsdienste erstellen lassen. Vize-Landrat Werner Nüse kündigte beim Kreistag am Donnerstagabend an, dass das für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen ist. Das letzte Gutachten stammt aus den Jahren 2006 bis 2009 und ist also schon länger her. Aber nicht nur dieser Aspekt ist Grund für den neuen Vorstoß. Ostprignitz-Ruppin war mit seinen Rettungsdiensten der Landkreis in Brandenburg mit dem
größten Anteil der Einsätze, bei denen die gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten nicht erfüllt werden konnte (RA berichtete). Unter Hilfsfrist ist der Eingang des Notfalls im elektronischen Leitsystem bis zur Ankunft des ersten
Fahrzeugs am Einsatzort zu verstehen. Bei der Analyse des Kreises nach einer Anfrage des CDU Fraktionschefs Sebastian Steineke wurde deutlich, dass vor allem Einwohner von ländlichen Gebieten nicht so schnell erreicht
werden. Bis Ende November haben die Rettungsdienste laut Nüse nur in 90,71 Prozent der Fälle den Einsatzort in 15 Minuten oder weniger Zeit
erreicht. Das Landesgesetz gibt vor, dass es in 95 Prozent der Fälle geschafft werden muss. Tatsächlich wird die gesetzliche Hilfsfrist, so Nüse, in städtischen Gebieten in größerer Anzahl geschafft: in Neuruppin in 97 Prozent, in Wittstock in 98,4 Prozent und in Rheinsberg in 96,6 Prozent der Fälle.
Im Umkehrschluss heißt das aber auch: in ländlichen Bereichen, zum Beispiel nach Freyenstein, schaffen es die Rettungskräfte womöglich nur in
85 von hundert Fällen, innerhalb der 15 Minuten am Einsatzort zu sein. Darauf wies auch Steineke hin. Er drängte zudem darauf, dass bei der neuen Begutachtung die Situation in der Uckermark beleuchtet wird. Dort schaffen es die Rettungsdienste in knapp 95 Prozent aller Einsätze die gesetzlich verankerte Hilfsfrist zu wahren. „Die Uckermark ist auch sehr ländlich geprägt und steht dennoch deutlich besser da als wir“, betonte der CDU-Fraktionschef.
Der Begutachtungsvorstoß der Kreisverwaltung hat allerdings einen Haken: Er verursacht Kosten, die über eine Anhebung der Gebühren der Rettungsdienste
gedeckt werden müssen. Doch dabei haben die Krankenkassen ein Wörtchen mitzureden, die schließlich hauptsächlich diese Gebühren bezahlen. Nüse sagte auch, dass mit den Kassenverbänden Gespräche geführt werden. Deren Ausgang ist offen.