Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
07.11.2015, 13:43 Uhr | MAZ 7.11.2015 / Torsten Gellner

Kein Geschäft mit Sterbehilfe: Brandenburgs Ärzte erleichtert
Bundestag verbietet organisierte Beihilfe zum Suizid – und sät damit juristische Zweifel

Potsdam. In Deutschland darf es keine organisierte Sterbehilfe geben. Der Bundestag verabschiedete gestern nach langen und teils emotionalen Debatten ein entsprechendes Gesetz. Vereine, Einzelpersonen oder Ärzte müssen mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen, wenn sie „geschäftsmäßig“ unheilbar Kranken zu einem tödlichen Medikament verhelfen. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten gewarnt. In Brandenburgs Ärzteschaft löst die Entscheidung Erleichterung aus. „Gewerbsmäßige Sterbehilfe muss unbedingt verboten sein“, sagte Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer. „Ein Arzt sollte nicht mit einem Giftbecher durch die Gegend laufen.“ Die Palliativmedizin, also die
schmerzlindernde Sterbebegleitung, lasse Ärzten schon sehr viel
Spielraum – bis hin zur „terminalen Sedierung“. Damit ist die Verabreichung
starker Beruhigungsmittel auf Wunsch des Patienten gemeint, die zu einem künstlichen Koma führt. „Ich bin ein großer Verfechter der Palliativmedizin“,
so Wolter, der selbst seine krebskranke Frau bis zu ihrem Tode gepflegt hat.
Anders als in Berlin war es Brandenburgs Ärzten bereits standesrechtlich
untersagt, Sterbehilfe zu leisten. In der märkischen Berufsordnung heißt es: „Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“
Nun ist generell die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verboten. Für den Brandenburger Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU) liegt hier der Knackpunkt des neuen Gesetzes. Es schaffe eine Grauzone. „Die neue Rechtslage ist noch schwerer zu handhaben als die bisherige“, sagte er. „Ich hoffe es zwar nicht, aber die Frage, ab wann Beihilfe geschäftsmäßig
ist, wird wohl noch die Gerichte beschäftigen“, so Steineke. „Handelt ein Arzt, der zweimal ein Medikament zur Verfügung stellt, schon geschäftsmäßig?“ Steineke hat sich bei der Abstimmung enthalten. Der SPD-Gesundheitsexperte
Karl Lauterbach sieht das ähnlich. Er sagte in der abschließenden Beratung:
„Besser kein Gesetz, als ein schlechtes Gesetz.“ Lauterbach hatte gemeinsam mit Peter Hintze (CDU) einen Antrag eingebracht, der Ärzten die Hilfe beim
Suizid erlauben wollte. Der Verein Sterbehilfe Deutschland, der Suizidbegleitungen anbietet, kündigte am Freitag bereits eine Verfassungsbeschwerde an.