Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
05.09.2015, 13:59 Uhr | Ruppiner Anzeiger 5.9.2015 / Daniel Dzienian

Tauziehen um das Tafelsilber
Immer häufiger landen Pächter von Wochenendgrundstücken oder deren Nachfahren vor Gericht

Neuruppin (RA) Ende September streitet sich die Stadt Neuruppin mit den Nachfahren von Pächtern um zwei Wochenend-Grundstücke am Zermützelsee. Die Datschen befanden sich jahrzehntelang im Familienbesitz. Doch jetzt – nach dem Tod der Pächter – verliert die nächste Generation ihr Anrecht darauf. Gerade vollzieht sich an den beliebten
Ufergrundstücken der Ruppiner Gewässer ein Generationen- und damit oft ein Eigentümerwechsel. Doch die Rechte des früheren Pächters gelten nicht
einfach weiter. Ähnliches gilt für Garagen. 25 Jahre nach der Wiedervereinigung läuft für ehemalige DDR-Bürger gerade wieder eine Schonfrist ab. Hintergrund ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Diese Fälle bergen Gefahr, den sozialen Frieden auch in Neuruppin zu stören. Davor warnt der Präsident des Landgerichts, Egbert Simons, seit Jahren. Die
Stadt ist der größte Verpächter von Wochenend-Grundstücken in ihrem Gebiet. „Wir verzeichnen gerade einen sprunghaften Anstieg von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen von Pachtgrundstücken“, so Simons. Er geht davon aus, dass das erst der Anfang ist. Das Gesetz birgt jede Menge Fallstricke. „Es herrscht eine große Unsicherheit, auch bei den Sachverständigen“, so Simons. Denn: Im Streitfall müssen Entschädigungen gezahlt werden. Und wie wertvoll ein Grundstück
und das Häuschen darauf ist, prüfen Gutachter. Die kommen laut RA-Informationen aber häufig zu stark abweichenden Ergebnissen. Oft haben Altpächter die Grundstücke vor Jahrzehnten erschlossen, urbar gemacht, bepflanzt und bebaut. Es gab schon Fälle, da kamen Gutachter am
Ende zu dem Schluss, die Bepflanzung sei mehr wert als die Bausubstanz. Häufig fühlen sich Betroffene enteignet, um ihre Lebensleistung betrogen.
In diese Kritik gerät jetzt auch die Stadt Neuruppin. Das sagt zumindest der Nachfahre des Pächters vom Zermützelsee, Matthias Kraus (RA berichtete). Er würde der Stadt die Grundstücke gern abkaufen – das wird aber abgelehnt. Die Areale sollen neu ausschrieben werden. Weil das mehr
Geld bringt. Neuruppin besaß 2012 zirka 5 650 Flurstücke mit einem geschätzten Gesamtwert von 51 Millionen Euro. Pachtgrundstücke zum 1. Oktober 2015 zu kündigen – diese Absicht hat die Stadt gar nicht (siehe Kasten). Das haben Sprecher der Verwaltung mehrmals betont. Doch im
Todesfall zu kündigen, wie im Fall von Matthias Kraus‘ Vater, das erlaubt das Gesetz nach Paragraph 16. „Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist, wie so oft bei Gesetzen, mit der heißen Nadel gestrickt“, sagt Richter Egbert Simons,
„obwohl ich es grundsätzlich für ein gutes Gesetz halte.“ Er geht davon aus, dass die Rechtssprechung in den nächsten Jahren massiv Klarstellungen und Neuerungen bringen wird. Betroffenen rät er, sich einen guten Anwalt zu nehmen, der sich wirklich auskennt. Denn ein Streitpunkt sei oft die Höhe der
Entschädigung. „Die Bodenwerterhöhung ist nur eine der ungeklärten
Fragen“, so Simons. Auch gebe es Fälle, in denen der Pächter deutlich mehr herausholen könne, wenn er nicht auf die Kündigung wartet – sondern selbst kündigt. „Wir haben sehr viele Fälle, in denen die Pächter entscheidende Fehler gemacht haben“, berichtet Simons. Der Stadtverordnete Siegfried
Wittkopf (Fraktion Linke) kennt das Problem. Auch er musste Haus und Grund in Alt Ruppin, das er sein Eigen glaubte, irgendwann an Nachfahren des
Alteigentümers zurückgeben. Bis 1999 hat seine Familie immer wieder Anwälte und Prozesskosten bezahlt – am Ende vergeblich. Wittkopf fragte wiederholt, wie die Stadt Neuruppin mit diesen Fällen umgehen will – auch öffentlich im Stadtparlament. Eine Antwort aus dem Jahr 2012 lässt Rückschlüsse zu, wie im Rathaus über die Vorgänge gedacht wird. So heißt es etwa: „Die Stadtverordnetenversammlung ist für die Umsetzung des
Schuldrechtsanpassungsgesetzes nicht zuständig.“ Das sei Sache der laufenden Verwaltung. Und: „Die Grundstücke wurden, in der Regel durch eine öffentliche Ausschreibung, an Dritte weiterverpachtet.“ Wer alte Protokolle durchstöbert, stellt fest: Gleich nach der Wiedervereinigung gab es Beschlüsse im Stadtparlament, die für Pächter den Kauf von Filetgrundstücken unmöglich machten. 1991 hieß es, es gebe noch keinen Flächennutzungsplan. 1995 bekamen Vereine die Möglichkeit zum Kauf – Privatleute blieben ausgenommen. Bis Mitte der 90er gab es Fälle, in denen
Datschengrundstücke über die Treuhand den Besitzer wechselten. Wer den Wandel der Zeit nutzte, hatte Glück. Mit ihrer Haltung, das „Tafelsilber“ nicht
zu veräußern, wollte die Lokalpolitik damals vor allem eins verhindern: Dass mit den Grundstücken spekuliert, das große Geld gemacht wird. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Sebastian Steineke verteidigt das Schuldrechtsanpassungsgesetz grundsätzlich. Er sitzt auch im Neuruppiner Stadtparlament. „Der Gesetzgeber wollte, dass der Eigentümer
irgendwann wieder die Möglichkeit hat, seine Fläche zurückzubekommen.“
Zudem sei die Stadt haushaltsrechtlich verpflichtet, ihr zustehende Einnahmen zu erheben. Ein Stadtsprecher erklärte gegenüber dem RA
kürzlich, bei den Kündigungen und Neuverpachtungen handele es sich um Einzelfälle. Eine weitere Stellungnahme aus dem Rathaus gab es zu der
Thematik diese Woche nicht. Wie viele Pächter in den nächsten Jahren in eine ähnliche Situation kommen können, bleibt ebenfalls offen. „Die Frage ist
trotzdem eine moralische“, so Gerichtspräsident Simons. „Die Bemühungen der Stadt sollten dahin gehen, einen möglichst berechenbaren und transparenten Umgang mit solchen Fällen zu finden. Um auch nur den leisesten Anschein von möglichen Mauscheleien zu vermeiden.“