Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
22.07.2015, 11:54 Uhr | MAZ - Ruppiner Tageblatt 22.7.2015 / Andreas Vogel

125 Familien von Gerichtsurteil betroffen

Neuruppin – In Ostprignitz-Ruppin müssen 125 Familien, die ihr Kind
zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause betreuen, um den
bisher vom Bund gezahlten Zuschuss von 150 Euro im Monat bangen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat den Zuschuss gestern als verfassungswidrig eingestuft. Die auch als „Herdprämie“ bezeichnete Leistung hat seit ihrer Einführung im August 2013 nie eine große Rolle in Ostprignitz-Ruppin gespielt. Ein möglicher Grund: Die monatlich 150 Euro
werden mit dem Hartz-Geld verrechnet. Ein anderer: Die meisten Eltern wollen ihr Kind lieber in einer Kita betreuen lassen, weil es dort im spielerischen Kontakt zu Gleichaltrigen oft schneller sprechen, laufen und sich zu bewegen lernt, als wenn es bei den Eltern zu Hause ist. Die Nachfrage nach dem Betreuungsgeld war in Ostprignitz-Ruppin nie hoch. Selbst CDU-Kreischef Jan Redmann hatte vor drei Jahren eingeräumt, dass die Leistung vor allem von seinen Kollegen aus dem Süden der Republik
angetrieben wurde. „Es war kein Lieblingsprojekt der Brandenburger CDU“, sagte gestern ebenfalls der Neuruppiner Bundestagsabgeordnete
Sebastian Steineke. Dass die Leistung jedoch als „Herdprämie“ bezeichnet wurde, sei „völlig daneben“, so Steineke. „Das diskreditiert die Menschen,
die das Geld in Anspruch nehmen.“
Indes ärgerte sich die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann (Linke) aus Tornow bei Kyritz gestern, dass Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz über das Betreuungsgeld überhaupt unterschrieben und damit in Kraft
gesetzt hatte. „Es war doch klar, dass das Gesetz vom Verfassungsgericht
kassiert wird.“ Zudem sei das Betreuungsgeld ein „politisch völlig falsches Signal“ gewesen. Das hatte auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Ziegler aus Wittenberge (Prignitz) immer wieder betont. Für die Politikerin
ist das Betreuungsgeld ein „Schwindel“. Grund: Wenn jemand sein Kind sechs Stunden am Tag in eine Kita bringt, müsse er dafür bezahlen. Wer es aber neun
Stunden am Tag von Nachbars Kind betreuen lässt, erhalte noch Geld vom Staat. Zudem habe die Qualität der Betreuung beim Gesetz keine Rolle gespielt.