Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
18.06.2015, 10:58 Uhr | MAZ 18.6.2015 / Bastian Pauly
Gewissensfrage Sterbehilfe: Brandenburgs Ärzte sagen Nein Standesvertretung lehnt Beihilfe zum Suizid ab. Bundestag debattiert Neuregelung.
Es ist eine Gewissensfrage: Dürfen Ärzte auf Wunsch des Patienten Sterbehilfe leisten? Oder soll dieser assistierte Suizid unter Strafe
gestellt werden? Weil die Rechtslage nicht eindeutig ist, hat der Bundestag
eine Neuregelung in Angriff genommen. Gestern wurde der letzte von vier Gesetzesentwürfen vorgestellt. Er stammt von einer Gruppe um den CDU-Politiker Peter Hintze und sieht eine umfassende Legalisierung der Beihilfe zum Suizid bei sterbenskranken, stark leidenden Patienten vor. Noch in diesem Jahr wollen die Parlamentarier ein Gesetz beschließen. In der Ärzteschaft ist das Thema umstritten. Während die Ärztekammer in Bayern Medizinern Sterbehilfe erlaubt, stehen dem die Kammern im Bund und der meisten Länder ablehnend gegenüber. „Die bewusste Gabe von Medikamenten, um einen Suizid herbeizuführen, lehnen wir ab“, erklärt der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg um Präsident Udo Wolter. „Bereits jetzt gibt es Möglichkeiten, das Leiden Schwerstkranker
medikamentös zu lindern.“ Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das Hintze-Papier.
Wie bei allen ethischen Debatten sind die Abgeordneten vom Fraktionszwang entbunden. „Es ist ein ernstes, diffiziles Thema“, sagt die SPD Politikerin Andrea Wicklein aus Potsdam. Endgültig festgelegt habe
sie sich noch nicht, jedoch tendiere sie zum Hintze-Entwurf. „Ich bin der Überzeugung, dass es ein Selbstbestimmungsrecht auch am Ende des Lebens geben muss.“ Das unterschreibt auch Sebastian Steineke (CDU). Der Abgeordnete aus Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) will zudem erreichen,
dass Sterbehilfeorganisationen kein Gewinn erzielen dürfen. Dies könne in der weiteren Debatte über eine Zusammenlegung mehrerer Anträge erreicht werden. Der Bundestag müsse mit einer breiten Mehrheit ein Signal setzen und Rechtssicherheit für Ärzte schaffen, die vor Sanktionen zu schützen seien. Um den Wunsch nach einem vorzeitigen Tod entgegenzuwirken, will der Bund die Angebote an Hospiz- und Palliativleistungen verbessern.
verlaufenden Krankheiten.“ Die Debatte zur Sterbehilfe stehe erst am Anfang, sagte Golze weiter. „Den Wunsch, würdevoll zu sterben, hat jeder Mensch. Wir sollten alles daran setzen, diesen Wunsch zu erfüllen.“
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