Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
02.04.2015, 11:11 Uhr | Ruppiner Anzeiger 2.4.2015 / Anna Fastabend

Kaum Probleme mit Mindestlohn
Neuruppins privater Zusteller Turbo Post begrüßt das Ende des Lohndumpings

Neuruppin (afa) Auch der private Zustellerdienst Turbo Post aus Neuruppin muss seit dem 1. Januar den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro
Stunde an seine 200 Mitarbeiter zahlen. Geschäftsführer Matthias Bartsch begrüßte bei einem Gespräch mit dem Neuruppiner Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU) die Neuregelung grundsätzlich. „Ich finde es gut, dass damit der Wettbewerb nicht mehr über Lohndumping ausgetragen werden kann“, so Bartsch. Und genug Zeit, um sich auf die Lohnerhöhung vorzubereiten, hat es laut Bartsch auch gegeben. „Schließlich wussten wir ein Jahr vorher, was auf uns zukommt.“ Außerdem seien die Personalkosten durch den Mindestlohn für den alternativen Postzusteller auch nicht gravierend
in die Höhe geschossen. „Diese sind um zehn Prozent gestiegen“, so der Geschäftsführer. Schon vor Einführung der gesetzlichen Regelung habe er seine Mitarbeiter ordentlich bezahlt – und zwar nicht nach Stückzahl,
sondern nach Arbeitszeit. „Mir war es bereits damals ein Anliegen, meine Mitarbeiter regional angemessen zu bezahlen“, erklärte Bartsch.
Ein Aspekt beim gesetzlichen Mindestlohn mache ihm aber doch zu schaffen: „Dadurch haben wir einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand.“ Denn Arbeitgeber bestimmter Branchen – unter die auch Briefdienstleistungen
fallen – sind nunmehr verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter täglich akribisch zu dokumentieren. Weist der Zoll bei einer Stichprobe einen Verstoß
nach, drohen Geldbußen bis zu 30 000 Euro. Bei der Turbo Post gebe es seitdem eine Mitarbeiterin, die ausschließlich mit der Arbeitszeiterfassung der Zusteller
beschäftigt sei, sagte Bartsch. Auch Steineke findet die Ausmaße der geforderten Dokumentation übertrieben: „Damit stellt man ganze Branchen unter
Generalverdacht. Bisher weiß ich aber von keinem Unternehmen, das gegen den gesetzlichen Mindestlohn verstoßen hat.“ Der geprellte Mitarbeiter würde so
etwas auch sofort öffentlich machen, glaubt Steineke. Der Bundestagsabgeordnete fände eine Lockerung der Dokumentationspflicht daher angemessen.