Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
31.03.2015, 10:06 Uhr | Ruppiner Anzeiger 31.3.2015 / Daniel Dzenian

Frist für Datschenbesitzer läuft ab
Gesetz macht Kündigung von Pachtverträgen möglich / Stadt Neuruppin und die Kirche beruhigen Nutzer

Neuruppin (RA) Viele Pächter von Datschengrundstücken verlieren zum 3. Oktober 2015 den Anspruch auf ihr Land. Betroffen sind jene, deren Gartenhäuschen seit der Wiedervereinigung Bestandsschutz genossen haben.
Im Raum Neuruppin droht der Verlust von Datschen derzeit aber nicht. Sowohl die Fontanestadt als auch die Evangelische Kirche sind beide große Eigentümer von als Gartenland genutzten Flächen. „Bei uns gibt es keine
Pläne, Pachtverträge zu kündigen“, so Rathaus-Sprecherin Michaela Ott. Das versicherte auch die geschäftsführernde Pfarrerin Susanne Graap von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ruppin. „Wir versuchen im Moment
doch eher, unsere Pächter von Gartenland zu halten, denen ja auch noch die Zweitwohnungssteuer droht“, so Graap. Der Anspruch auf eine Fortführung
von Pachtverträgen erlischt am 3. Oktober 2015. Der Bundestags hat vor kurzem eine Änderung des sogenannten Schuldrechtsanpassungsgesetzes
abgelehnt. Das Gesetz regelt, dass Pächter von Gartenland ihre Häuschen noch 25 Jahre nach der Auflösung der DDR behalten dürfen. Erst danach hätten Alteigentümer das Recht zu kündigen, wenn sie die Flächen neu bebauen wollen. Wegen Eigenbedarfs war das schon früher möglich. Zudem sieht das Gesetz eine 32-jährige Frist vor, nach deren Ablauf Nutzer die Hälfte der Abrisskosten der von ihnen gebauten Datschen übernehmen müssten.
Das Land Brandenburg hatte in einer Initiative im Bundesrat eine Verlängerung um weitere drei Jahre gefordert. Zudem sollten Nutzer ganz von den Abrisskosten
befreit werden. Der Neuruppiner CDU-Bundestagsabgeordnete Sebastian Steineke hatte am 29. Januar dazu im Bundestag gesprochen. Er gehörte zu der Mehrheit der Abgeordneten, die gegen eine Verlängerung stimmten, und
bezeichnete den Gesetzesentwurf als Wahlkampf-Masche. „Nutzer und Eigentümer konnten sich in 25 Jahren darauf einstellen“, so Steineke. „In weiteren drei Jahren wären die Tatsachen nicht anders.“ Brandenburgs Justizminister
Helmuth Markow (Die Linke) kritisierte, dass auch Brandenburger SPD-Abgeordnete gegen die Verlängerung gestimmt hatten. Er befürchtet Härten für Gartenbesitzer.