Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
24.10.2014, 11:08 Uhr | Ruppiner Anzeiger 24.10.2014 / Dietmar Stehr

Ministerium erklärt Tiefflug-Verzicht
Kyritz-Ruppiner Heide für ständige Übungen angeblich ungeeignet / Nur wenige Ausnahmen zu erwarten

Ostprignitz-Ruppin (RA) Es bleibt dabei: Die Bundeswehr verzichtet auf nennenswerte Tiefflüge über der Kyritz-Ruppiner Heide. Das bestätigte jetzt
das Verteidigungsministerium dem CDU-Bundestagsabgeordneten
Sebastian Steineke. „Da sich bei uns keine Militärflugplätze in unmittelbarer Nähe befinden und unsere Region in der Nähe der Bundeshauptstadt
liegt, werden Tiefflüge sehr selten bis gar nicht vorkommen“, so der Neuruppiner Abgeordnete unter Verweis auf Gespräche mit Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums. Ihm sei von offizieller Seite versichert worden,
„dass unsere Region für ständige Tiefflüge gar nicht infrage kommt“ – falls doch, handele es sich um „wenige Ausnahmen“. Steineke verweist darauf, dass derartige Tiefflüge immer unter der Genehmigungspflicht der
Bundesregierung stünden, was an strenge Voraussetzungen geknüpft
sei. So sind nicht nur Höhen und Zeiten einzuhalten, sondern auch das Tiefflugverbot an Wochenenden.
Für die Kyritz-Ruppiner Heide erlegt sich die Luftwaffe selbst einen Verzicht auf. Denn ungeachtet einer neu eingerichteten Sonderflugzone zwischen
der Insel Rügen und der Bundeshauptstadt Berlin, in der zivile wie militärische Maschinen oberhalb von 3 000 Metern verkehren dürfen, dürfen nahezu in ganz Deutschland Tiefflüge stattfinden. Diese sind in Höhen von
300 bis 600 Metern erlaubt, in sehr wenigen Fällen sogar in lediglich
150 Metern Höhe. Ausgenommen von dieser Regel sind einem Luftwaffen-Sprecher zufolge lediglich Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern,
Flugplatzkontrollzonen im Umfeld von Flughäfen sowie große Industrieanlagen, beispielsweise Atommeiler. Im Fall der als Bombodrom bekannt gewordenen Kyritz-Ruppiner Heide dürfte auch der Umweltschutz etwaigen militärischen
Übungen im Weg stehen. Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
von 2013 zufolge sind vor Tiefflügen, die über besonders geschützten Flora-
Fauna-Habitaten stattfinden, Umweltschutzverbände dazu anzuhören.