Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
01.10.2014, 10:46 Uhr | MAZ online 1.10.2014 / Andreas Vogel
Zuverdienste unter der Lupe
Neuruppin. "Das muss jährlich passieren, sonst gibt es womöglich ein Dilemma wegen der Verjährungsfristen", sagte am Dienstag Sebastian Steineke, Chef der CDU-Kreistagsfraktion. "Es ist eine aufs Jahr bezogene Grenze, dann muss auch jährlich geprüft werden", stimmte Gerd Klier, Fraktionschef der Linken, zu.
Ralph Bormann, Chef der bunten Fraktion aus freien Wählern, Bauern und FDP, sprach am Dienstag sogar von einer Selbstanzeigepflicht. Soll heißen: Abgeordnete, die mehr als 4.000 Euro pro Jahr durch Aufwandsentschädigungen erhalten, müssten sich von selbst melden, damit der Betrag, der über 4.000 Euro liegt, an die Kreiskasse zurückgezahlt werden kann. Das ist bisher noch nicht passiert. Denn erst mit der Hauptsatzung, die am 24. Juli verabschiedet wurde, sind ein Höchstbetrag für zusätzliche Einkünfte und eine Abführungspflicht festgelegt worden. Detlef Gelbke, der Büroleiter von Landrat Ralf Reinhardt, hatte zudem am Montag erklärt, dass das Landratsbüro in Abstimmung mit dem Kreistagsvorsitzenden nur am Ende der Wahlperiode die Höhe der zusätzlichen Einkünfte prüfen wolle. Das stößt auf Widerspruch. "Es muss jährlich geprüft werden, weil die Haftung sonst an den Kreistag übergeht", sagte Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler). "Wir müssen unsere Einkünfte doch sowieso dem Finanzamt melden", sagte SPD-Frau Marion Liefke.
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