Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
31.10.2018, 10:26 Uhr | Nando Strüfing
Musterfeststellungsklage startet
Im Juni hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer Musterfeststellungsklage zum 1. November 2018 beschlossen. Ab morgen können Verbraucher in Deutschland ihre Rechte damit noch besser und einfacher durchsetzen. Gerade im Hinblick auf die Diesel-Geschädigten ist dies ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Wie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dieses Thema, Sebastian Steineke, mitteilt, können Betroffene von Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, mit diesem neuen Rechtsschutzinstrument mit der Unterstützung eines klagenden Verbandes kostengünstiger zu ihrem Recht kommen.
„Damit können auch die geschädigten Dieselkunden das Instrument für die Durchsetzung ihrer Ansprüche nutzen. Die in diesen Fällen bis zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann somit bis zur Klärung verhindert werden,“ sagt Steineke, der das Gesetz für seine Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestags verhandelt hat. „Die erste große Musterfeststellungsklage von Verbraucherzentrale und ADAC gegen VW war schon lange vor dem 1. November vorbereitet. Allein das zeigt, dass hier großer Handlungsbedarf bestand,“ führt Steineke weiter aus.
Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage in diesem Jahr gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Instrument zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung ihrer Rechte. Ab dem 1. November 2018 können beim Bundesamt für Justiz registrierte Verbraucherverbände Musterfeststellungsklagen erheben, denen sich betroffene Verbraucher entsprechend anschließen können.
Quelle: picture alliance / dpa
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