Landrat muss Schaden vom Kreis abwenden und Rechtsfrieden herstellen Ein Hausboot ist keine bauliche Anlage
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juli 2018 – OVG 2 S 13.18) hat in einer heute ergangenen Entscheidung im Eilverfahren entschieden, dass ein Hausboot keine bauliche Anlage darstellt. Auslöser des Verfahrens war ein Hausbootbesitzer am Ruppiner See, dem der Landkreis nach Jahren der Nutzung per Bescheid vorhielt, sein Hausboot sei eine bauliche Anlage und damit genehmigungspflichtig. Dieser rechtsirrigen Ansicht hat das OVG jetzt einen deutlichen Riegel vorgeschoben.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Sebastian Steineke MdB:
„Der Landrat muss das Thema jetzt endlich zur Chefsache machen, um weiteren Schaden vom Landkreis abzuwenden. Aufgrund der deutlichen Aussagen des OVG bereits im Eilverfahren sollte der Landkreis jetzt nicht noch weitere Kosten produzieren, die Entscheidung akzeptieren und die jetzt bereits erhebliche negative Publicity nicht noch weiter ausbauen. Das OVG hat zurecht darauf hingewiesen, dass, folgte man der Auffassung des Landkreises und der 1.Instanz, nahezu jedes Sportboot als bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung qualifiziert werden müsste. Dies sei so nicht vom Gesetzgeber gewollt.
Es gilt jetzt daher schnell Rechtsfrieden herzustellen und nicht durch weitere baurechtliche Maßnahmen des Landkreises die für den Hausbootbesitzer positive Entscheidung wertlos zu machen“.
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