Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
03.07.2013, 10:42 Uhr | Sebastian Steineke Bundestagskandidat Wahlkreis 56
Landesregierung beschließt Verjährungsregelung für Altanschließer - Neuregelung dürfte den Anforderungen vom BVerfG nicht gerecht werden Linke lässt Altanschließer wieder im Stich
Die Landesregierung von Brandenburg hat gestern eine Verjährungsregelung für das Kommunalabgabengesetz beschlossen. Kommunen dürften demnach Abgaben innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren erheben, bevor sie verjähren. Notwendig wurde diese Regelung, die insbesondere für die sog. Altanschließerfälle relevant wird, aufgrund eines Urteils des Bundesverfasssungsgerichts für einen ähnlichen Fall in Bayern. Ob diese geplante Neuregelung den Anforderungen vom BVerfG gerecht wird, darf aber stark bezweifelt werden.
Es wurde im Urteil klar festgestellt, dass eine Verjährungsregelung sich an der Zeit seit dem vermeintlichen Vorteil, also dem erstmaligen Anschluss an das Abwassernetz, orientieren sollte. Das ist bei der jezt vorliegenden Regelung gerade nicht der Fall, weil willkürlich ein fester Stichtag in 2015 gewählt wird. Die Linke, die noch im Landtagswahlkampf massiv um die Stimmen der Altanschließer warb, ist mal wieder komplett umgekippt. Weitere (möglicherweise tausende) Klagen sind so programmiert.
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