Abfallentsorgungsgebühren für Dämmstoffe in OPR jetzt schnell anpassen Presseinformation der CDU-Kreistagsfraktion
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Kompromiss für HBCD-haltige Abfälle für erreicht. Danach sollen diese vorerst für ein Jahr nicht mehr als gefährlich eingestuft und damit ihre Entsorgung deutlich vereinfacht werden. Der aktuelle Entsorgungsnotstand bei mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) versetzten Styroporabfällen kann damit kurzfristig der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung kann jetzt kurzfristig, voraussichtlich bereits in der nächsten Woche, diese Neuerung umsetzen. Dazu der Fraktionsvorsitzende Sebastian Steineke MdB:
„Wir haben im Kreistag am 8.12.2016 der Neuregelung der Abfallgebühren nur zugestimmt, weil der Landrat signalisiert hat, eine Neuregelung auf Bundesebene sofort wieder abbilden zu wollen.
Wir gehen daher davon aus, dass nunmehr umgehend wieder eine Anpassung der Abfallgebühren erfolgt, um die Gefahr von illegalen Abfallplätzen zu vermeiden und auch unsere Handwerker und Bauherren schnell und unbürokratisch zu entlasten.“
Zum Hintergrund
Die Länderkammer möchte die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Entsorgungsengpass für HBCD-Abfälle kann so zunächst einmal behoben werden. Zugleich hätten die Fachgremien des Bundes und der Länder Zeit, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten. Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, muss sie sie der Länderkammer nicht erneut vorlegen, sondern kann sie direkt in Kraft setzen. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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