Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
12.10.2016, 17:46 Uhr | Nando Strüfing
Bundesmilliarden für digitale Bildung auch für unsere Region Steineke: Wankas Initiative ist eine einmalige Chance für die Schulen im Nordwesten Brandenburgs
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat heute den „DigitalPaktD“ vorgestellt. Demnach bietet der Bund den Ländern rund fünf Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren ab 2017, um Schulen in ganz Deutschland besser mit Breitbandanbindungen, W-LAN sowie Computern und Tablets zu versorgen.
Der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, begrüßt die Initiative und erklärt:
„Brandenburg ist in vielen Regionen aufgrund des fehlenden Engagements des Landes noch immer eine digitale Wüste. Darunter leiden auch unsere Schulen, die oft nicht einmal ein W-LAN-Netz haben. Noch immer hat nicht jeder verstanden, dass wir in einer digitalen Gesellschaft das vernetzte Klassenzimmer brauchen.
Das alte Computerkabinett hat endgültig ausgedient. Leider ist das aber immer noch die Realität an vielen Schulen, auch bei uns im Wahlkreis. Wankas Digital-Pakt bietet auch unserer Region die einmalige Chance, endlich aufzuholen. Der Bund stellt damit nach den vier Milliarden Euro für den Breitbandausbau, mit den nun avisierten fünf Milliarden Euro in kurzer Zeit neun Milliarden Euro für digitale Initiativen zur Verfügung. Die Landesregierung muss jetzt schnell handeln und die nötigen Konzepte vorlegen, um die Mittel zu beantragen.“
Zum Hintergrund:
Die Zuständigkeiten im Schulbereich für digitale Bildung und digitale Infrastruktur verteilen sich zwischen Schulträger und Land. Diejenigen Maßnahmen, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung unabdingbar sind (Anpassung von Lehrplänen und Organisation von Lehreraus- und -fortbildungen), fallen in die Kultushoheit der Länder. Zugleich will der Bund die Umsetzung digitaler Bildung an den Schulen befördern und ist bereit, dafür in digitale Infrastruktur zu investieren. Um beide Aspekte sinnvoll miteinander zu verknüpfen, bedarf es einer geeigneten, rechtsverbindlichen Regelung.
Artikel 91c des Grundgesetzes ist die geeignete Kompetenznorm für eine derartige Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Es sollten grundsätzlich alle Schulen, von der Grundschule über die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen gefördert werden. Antragsberechtigt sollen die Schulträger sein: So kann der Aufbau sinnvoller zentralisierter Strukturen bei den Schulträgern mit den entsprechenden Skalenerträgen gefördert und zugleich vermieden werden, dass einzelne Schulen mit der Erstellung eines Medienentwicklungskonzeptes überlastet sind. Voraussetzung für eine Förderung ist ein überzeugendes Konzept der Schulen oder der Schulträger zur Umsetzung digitaler Bildung auf Basis vorab festgelegter Kriterien.
Sebastian Steineke MdB
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