Unabhängigkeit und Neutralität von Sachverständigen in Gerichtsprozessen werden gestärkt Gutachter müssen Interessenkonflikte offenlegen
Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Donnerstag über Änderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verständigt. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:
„Unabhängigkeit und Neutralität von Gutachtern in Gerichtsprozessen werden mit den geplanten gesetzlichen Änderungen gestärkt.
Gutachter leisten oftmals einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung komplizierter Sachverhalte und zur Vorbereitung gerichtlicher Entscheidungen. Dabei ist die Neutralität der Sachverständigen ein überragend wichtiges Gut, um Richtigkeit und Akzeptanz ihrer Gutachten zu gewährleisten.
In jüngerer Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern und in Presseberichten die Unabhängigkeit gerichtlich bestellter Sachverständiger bisweilen in Frage gestellt. Daraus ziehen wir mit diesem wichtigen Vorhaben, das auf Betreiben von CDU und CSU im Koalitionsvertrag verankert wurde, nun Konsequenzen. Künftig müssen Sachverständige in jedem Stadium des Verfahrens sorgfältig prüfen, ob sie mit der Ausführung in einen Interessenkonflikt kommen, etwa weil sie für eine beteiligte Partei bereits tätig geworden sind. Auf Initiative der Union hat die Koalition beschlossen, dass Gutachter, die dieser Offenlegungspflicht nicht nachkommen, mit einem empfindlichen Ordnungsgeld zu rechnen haben. Zudem verliert der Sachverständige in solchen Fällen seinen Vergütungsanspruch.
Mit dem Gesetz werden wir auch die zügige Durchführung von Zivilprozessen gewährleisten. Zu diesem Zweck haben wir beschlossen, von gesetzlichen Vorgaben zur Anhörung der Parteien vor Bestellung eines Sachverständigen abzusehen. Hierdurch werden unnötige Verfahrensverzögerungen vermieden. Zudem wird das Ordnungsgeld, das gegen einen Sachverständigen erhoben werden soll, wenn er sein Gutachten nicht rechtzeitig abliefert, auf bis zu 3.000 Euro erhöht.
Mit dem Gesetz sorgen wir insgesamt für eine bessere und effizientere Durchführung des Sachverständigenbeweises, der in vielen Gerichtsprozessen eine hohe Bedeutung hat.“
Sebastian Steineke MdB
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