Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
04.12.2015, 10:22 Uhr | Nando Strüfing
Opferrechte werden gestärkt Bundestag beschließt Reform
In zweiter und dritter Lesung haben wir gestern das 3. Opferrechtsreformgesetz beraten und einstimmig (auch mit den Stimmen der Opposition) beschlossen. Mit diesem setzen wir die sogenannte europäische Opferschutzrichtlinie um. Darüber hinaus wird der Opferschutz im deutschen Strafverfahrensrecht übersichtlicher geregelt.
Das Gesetz beinhaltet erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden Regelungen über psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen, die dem Schutz von Menschen, denen psychische Verletzungen zugefügt wurden, Rechnung tragen. Damit schaffen wir eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die in der Justizpraxis der Länder bewährte psychosoziale Prozessbegleitung. Das Gesetz zeigt, dass der Rechtsstaat nicht nur Schuld oder Unschuld von Angeklagten in den Augenschein nimmt, sondern sich auch schützend vor die Opfer von Straftaten stellt.
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