Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
28.05.2015, 19:20 Uhr | CDU Deutschland / Sebastian Steineke MdB
Besserer Schutz vor Einbrüchen und intensivere Strafverfolgung Sebastian Steineke: \"Ausgewogene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung\"
Die CDU-geführte Bundesregierung hat weitere Maßnahmen gegen Kriminalität beschlossen: Zur Verfolgung schwerer Straftaten werden Verbindungsdaten vom Festnetz, Handy oder PC befristet gespeichert. Wer seine Wohnung gegen Einbruch zusätzlich schützt, soll dafür Zuschüsse vom Staat bekommen.
Dazu erklärte der Bundestagsabgeordnete Sebastian Steineke: "Das vorliegende Maßnahmenpaket ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Freiheit und Sicherheit. Durch die Zuschüsse zum Einbruchsschutz helfen wir zudem Eigentümern und Mietern bei zum Teil sehr aufwändigen Sicherungsmaßnahmen"
Schwerkriminalität bekämpfen: Um beispielsweise organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus erfolgreicher bekämpfen zu können, will die Bundesregierung die Speicherfristen von Telefon- und Internetdaten neu regeln. Denn oft sind diese Daten die einzigen Spuren zu den Tätern. Dazu hat die Bundesregierung jetzt ein Gesetz vorgelegt. Der Datenschutz wird dabei umfassend berücksichtigt. Die Daten werden höchstens 10 Wochen gespeichert. Der Abruf der Daten erfolgt nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter.
Einbrüche besser aufklären: Zu viele Einbrüche werden nicht aufgeklärt. Immer mehr organisierte Banden arbeiten über Grenzen hinweg. Wir wollen den Fahndungsdruck auf diese Banden erhöhen. Die Zusammenarbeit der Polizeibehörden des Bundes und der Länder soll deshalb dauerhaft verbessert werden. Auch die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden unserer Nachbarstaaten wollen wir weiter ausbauen.
Einbruchschutz unterstützen: Wer die eigenen vier Wände durch sichere Türen und Fenster, Gitter und Alarmanlagen zusätzlich schützt, erhält künftig bis zu einem Fünftel der Materialkosten vom Staat erstattet. Das gilt für Mieter und Eigentümer. 30 Millionen Euro stehen dafür insgesamt zur Verfügung. Die Arbeitskosten der Handwerker können wie bisher bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Foto: Tobias Koch
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