Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
22.05.2015, 12:52 Uhr | Nando Strüfing
Kommunen erhalten Gestaltungsspielraum Steineke: „Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Kommunen“
Der Deutsche Bundestag hat gestern den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke:
„Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2015 und des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der Bundestag einen weiteren Schritt zur Stärkung der Kommunen in Deutschland vollzogen. Ab 1. Juli 2015 wird hierzu durch den Bund ein Sondervermögen für einen Kommunalinvestitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aufgelegt. Brandenburg erhält nach dem Verteilschlüssel etwa 108 Millionen Euro. Eine weitere Gesamtentlastung der Gemeinden erfolgt u.a. 2017 in Höhe von 1 Milliarde Euro über die Verteilung der Umsatzsteuer. In den Jahren 2015/2016 erhalten die Länder für die Unterbringung von Flüchtlingen ca. 500 Millionen Euro. Der Anteil Brandenburgs beträgt hier etwa 30 Millionen Euro.
Mit dieser Förderung unterstützen wir die Kommunen nachhaltig bei der Konsolidierung ihrer Finanzen und der Erledigung ihrer Aufgaben. Förderschwerpunkte sind u.a. die Infrastruktur (Krankenhäuser, Städtebau etc.), Bildung (Kindertagesstätten, Sanierung von Schulen etc.) und der Klimaschutz.
Für die Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und das Havelland sind diese Entlastungen immens wichtig, um ihre zahlreichen Aufgaben erfüllen zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Land die Gelder entsprechend ihrer Leistungsstärke auch lastengerecht an die einzelnen Kommunen weiterleitet! Dies werden wir in Berlin genau beobachten und notfalls einfordern.
Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der förderfähigen Investitionsprojekte – im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen – ergänzt werden konnte. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der Brachflächenrevitalisierung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe. Zudem ist es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr, der im ersten Gesetzentwurf noch ausdrücklich ausgeschlossen war, ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren.
Den Kommunen wurde so ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Wichtig ist, dass die Länder bei der Umsetzung des Investitionsprogramms den Reigen der förderfähigen Maßnahmen nicht durch spezielle Landesvorgaben einengen und die Bemühungen des Bundes um mehr Flexibilität damit konterkarieren.“
Sebastian Steineke MdB
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