Zu den neuen Leistungen gehören neben einer Erhöhung der Pflegesätze auch die bessere Unterstützung von Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Zudem soll die Zahl der Betreuungskräfte in den Pflegeheimen deutlich aufgestockt werden.
Geplant ist auch ein Versorgungsfonds, in den jährlich 1,2 Milliarden Euro für die geburtenstarken Jahrgänge fließen sollen, aus denen viele etwa ab dem Jahr 2030 auf Pflege angewiesen sein könnten.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll zudem noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.