Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
27.06.2014, 13:18 Uhr | Sebastian Steineke MdB / CDU/CSU Bundestagsfraktion
EEG-Reform nutzt Verbrauchern und Unternehmen Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt jetzt in vernünftigen Bahnen
Es gibt sicher leichtere Unterfangen als eine Reform des Gesetzes über die Förderung der erneuerbaren Energien. Mit der Novelle, die der Bundestag nun verabschiedet hat, wird die Förderung von Wind, Sonne und Biomasse aber in vernünftigere Bahnen gelenkt. Die neuen Regeln nutzen Verbrauchern und Unternehmen.
In der Innenpolitik gibt es kaum eine Materie, bei der die Interessen so vieler Seiten zusammengeführt werden müssen, wie die Energiepolitik. Es würde bei weitem nicht ausreichen, wenn sich etwa nur die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen einigten. Auch die Länder reden mit – und wie. Jedes Bundesland hat, je nach geografischer Lage, ganz eigene Forderungen.
Ob ein Land von der Union, der SPD oder den Grünen regiert wird, spielt dabei keine große Rolle. Hinzu kommt die EU-Kommission, die über die Vereinbarkeit der nationalen Gesetze mit den Regeln des Binnenmarktes wacht. Sie behält sich mittlerweile die Genehmigung jeder Neuauflage des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes vor. Mitten in der Schlussrunde konfrontierte uns die EU-Kommission plötzlich mit einem Vorbehalt, von dem vorher nie die Rede war. Die Koalition war daher gezwungen, den Gesetzentwurf über Nacht noch einmal zu verändern.
Vor diesem Hintergrund können wir als CDU mit dem Verhandlungsergebnis unter dem Strich zufrieden sein. Erstmals ist es gelungen, Mechanismen in das Gesetz einzubauen, die einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage bremsen werden. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Künftig werden sich mehr Unternehmen an der Förderung der erneuerbaren Energien beteiligen. Es kann nicht allein Aufgabe der privaten Stromverbraucher sein, die EEG-Umlage zu finanzieren. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Unternehmen auf den selbst produzierten Storm – viele Firmen haben ja inzwischen zum Teil kleine Kraftwerke – einen Teil der EEG-Umlage zahlen müssen. Das gilt aber nur für neue Anlagen. Den Bestandsschutz zu verteidigen war auch ein wichtiges Anliegen der Unions-Bundestagsfraktion.
Die Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen, werden auch weiter von der EEG-Umlage befreit werden können. Das ist wiederum ein großer Erfolg für die Bundeskanzlerin und ist von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Lange hat Brüssel gezögert, hier nachzugeben. Die Kanzlerin und auch der Vize-Kanzler sind jedoch hart geblieben.
Auch diese Neuauflage des Gesetzes wird nur einige Jahre Bestand haben. Ab 2016 müssen die Erzeuger von Öko-Strom diesen selbst vermarkten. Das bedeutet zumindest, dass auf dem Strommarkt dann langsam wieder die Gesetze der Marktwirtschaft einkehren.
Sebastian Steineke MdB
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