Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
12.06.2014, 12:17 Uhr | Sebastian Steineke MdB
Neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher: Gesetze zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie treten morgen europaweit in Kraft Einheitliche Standards in Europa
Ab morgen gelten europaweit einheitliche neue Schutzstandards für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Kaufverträgen.
Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Sebastian Steineke : „Es ist ein Erfolg, dass wir nun in der EU ein einheitliches hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Ich halte die Regelungen auch durchaus für ausgewogen: Verbraucher müssen in Zukunft vor Vertragsschluss besser und gründlicher informiert werden. Zugleich werden bestimmte Tricks unterbunden, mit denen manche Anbieter bislang Geld verdienen konnten. Es ist gut, dass z. B. überteuerte Service-Hotlines und voreingestellte, teure Zusatzleistungen in Zukunft unzulässig sind.“
Neu ist unter anderem:
Nicht nur bei Fernabsatzverträgen, sondern auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer den Verbraucher ab heute im Vorfeld des Vertrags in klarer und verständlicher Weise informieren u. a. über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingen und ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.
Auch bei Verträgen im stationären Handel hat der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss über einige grundlegende Punkte zu informieren, sofern sich diese Informationen nicht ohnehin aus den Umständen ergeben.
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (beispielsweise beim Einkauf im Onlineshop) sind Voreinstellungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen künftig nicht mehr zulässig; der Verbraucher muss diese Zusatzleistungen nur dann bezahlen, wenn er sie selbst aktiv ausgewählt hat.
Zusatzkosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels, wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte, können nur noch erhoben werden, wenn sie dem Unternehmer tatsächlich entstehen und wenn dem Verbraucher außerdem alternativ eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.
Auch überteuerte Service-Hotlines sind nicht mehr erlaubt. Für einen Anruf bei einer Kundenhotline, an die sich Verbraucherinnen und Verbraucher wegen Fragen oder Erklärungen zu einem bereits bestehenden Vertrag wenden, darf kein über den Grundtarif für die Telefonverbindung an sich hinausgehendes Entgelt mehr verlangt werden.
Weiterhin müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft aber auch beachten, dass bei der Rücksendung von Waren der Händlernun nicht mehr verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Allerdings haben viele Händler bereits angekündigt auch in Zukunft diese Kosten freiwillig zu übernehmen.
Zum Hintergrund:
Die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (kurz: Verbraucherrechterichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften, bis zum 13. Dezember 2013 zu erlassen. Ab dem 13. Juni 2014 müssen die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen anwenden. Deutschland ist diesen Pflichten mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I, 3642) nachgekommen.
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