Die Warnung vor einer zunehmenden Überschuldung nehmen wir sehr ernst. Gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen können hohe Wohn-, Energie-, Lebensmittel- und Mobilitätskosten schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Unser Anspruch ist deshalb klar: Wir wollen Menschen nicht erst helfen, wenn sie überschuldet sind, sondern dafür sorgen, dass sie gar nicht erst in diese Lage geraten. Die Bundesregierung hat bereits wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu gehören unter anderem die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Entlastung bei den Stromnetzentgelten und die dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale. Auch die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe war eine konkrete Antwort auf die außergewöhnlich hohen Belastungen an der Zapfsäule. Gleichzeitig müssen wir bei den Ursachen ansetzen. Wer mit seinem Einkommen kaum noch über den Monat kommt, braucht keine komplizierten Hilfsangebote, sondern mehr verfügbares Einkommen und verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb wollen wir die arbeitende Mitte weiter entlasten. Mit der geplanten Einkommensteuerreform ab 2027 müssen insbesondere kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlastet werden.
Verbraucherschutz bedeutet aber auch, dafür zu sorgen, dass Märkte funktionieren und Verbraucher faire Preise bekommen. Deshalb müssen wir das Bundeskartellamt stärken. Gerade bei stark gestiegenen Preisen muss es möglich sein, missbräuchliches Verhalten schnell und wirksam zu überprüfen. Die Bundesregierung hat die kartellrechtlichen Instrumente bereits verschärft. Das müssen wir fortsetzen. Wir wollen keinen staatlich festgesetzten Einheitspreis, aber wir wollen einen funktionierenden Wettbewerb, in dem überhöhte Preise nicht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher durchgesetzt werden können. Das gilt auch für versteckte Preiserhöhungen. Wenn bei einem Produkt plötzlich weniger Inhalt in der Packung steckt, der Preis aber gleich bleibt oder sogar steigt, ist das für Verbraucher faktisch eine Preiserhöhung. Diese sogenannte Shrinkflation wollen wir stärker angehen. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen vor. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, wenn ein Produkt kleiner geworden ist und dadurch der Preis pro Einheit steigt. Auch beim Thema Kredite setzen wir auf mehr Verbraucherschutz. Der Bundestag hat die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor problematischen Kreditverträgen und Überschuldungsrisiken geschützt. Wer trotz aller Vorsorge in finanzielle Schwierigkeiten gerät, darf zudem nicht allein gelassen werden. Beim besseren Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten arbeiten wir deshalb weiter an einer tragfähigen Lösung im Vermittlungsverfahren mit dem Bundesrat.
Bei staatlichen Hilfen gilt für uns zugleich das Prinzip der Zielgenauigkeit: Wir sollten nicht mit der Gießkanne Geld verteilen, sondern dort helfen, wo Menschen tatsächlich in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nachhaltiger Verbraucherschutz heißt für uns deshalb: Einkommen stärken, Kosten senken, Wettbewerb stärken, versteckte Preiserhöhungen bekämpfen, Verbraucher vor Überschuldungsfallen schützen und im Ernstfall schnelle Hilfe ermöglichen. Unser Ziel ist, dass die Menschen am Ende des Monats wieder mehr Luft haben – und nicht weniger Inhalt für mehr Geld bekommen.