Sebastian Steineke.   Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
19.12.2025, 11:35 Uhr

Höhere Entschädigung für Landwirtschaftsbetriebe, die von Vogelgrippe betroffen sind

Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition die Änderung des Tiergesundheits- und des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Brandenburg im Deutschen Bundestag, Sebastian Steineke:

 

"Das jüngste Vogelgrippegeschehen unter Kranichen und anderen Wildvögeln hat zu gravierenden Ausbrüchen in geflügelhaltenden Betrieben in Brandenburg geführt. Die betroffenen Betriebe standen damit vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheits- und des Tierarzneimittelgesetzes sorgen wir nun für Entlastung. Wir reagieren zügig auf das aktuell starke Vogelseuche-Geschehen und passen rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf bis zu 110 Euro pro Stück Geflügel an. Hierfür haben wir uns als CDU-Landesgruppe Brandenburg im Bundestag eingesetzt." 

Die Änderung regelt, dass für die Entschädigung von Geflügel im Seuchenfall der Höchstsatz von 50 Euro auf bis zu 110 Euro je Stück Geflügel angehoben wird, da der derzeit geltende Höchstsatz vor allem für Eltern- und Großelterntiere von Gänsen und Enten, aber auch für einige Laufvogelarten, die zur Fleischgewinnung gehalten werden, nicht mehr den aktuellen gemeinen Wert berücksichtigt. Vor dem Hintergrund des aktuell sich seit Oktober 2025 stark ausbreitenden Geflügelpestgeschehens in Deutschland ist außerdem eine rückwirkende Anwendung der Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes ab diesem Zeitpunkt geboten und geeignet, um die o. g. Geflügelarten angemessen entschädigen zu können.