Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten stärken Bundestag berät Gesetzentwürfe für mehr Verbraucherschutz
Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe, mit denen Verbraucher u. a. im Internet besser geschützt werden sollen: das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:
Jan-Marco Luczak: „Im Rahmen der Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie sollen für Online-Marktplätze künftig Hinweispflichten über die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung gelten. Viele vertrauen darauf, dass Produktplatzierungen im Internet wahrheitsgetreu erfolgen. Danach richtet sich oft auch die Kaufentscheidung. Die geplanten Neuregelungen sollen jetzt mehr Transparenz für die Kundinnen und Kunden schaffen.
Auch beim Weiterverkauf von Eintrittskarten über Ticketbörsen wollen wir die Transparenz erhöhen. Der Anbieter soll künftig über den Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Verbraucher können dann besser beurteilen, ob es sich um Preiswucher handelt.“
Sebastian Steineke: „Beim Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht begrüßen wir vor allem die Regelungen für einen besseren Verbraucherschutz bei den sogenannten Kaffeefahrten. Trotz vieler Warnungen und öffentlicher Debatten fallen leider immer noch sehr viele, vor allem ältere Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die dubiosen Methoden der Anbieter von Kaffeefahrten rein. Oftmals können die Betroffenen nichts dafür, weil ihnen gar nicht bewusst ist, dass sie betrogen werden. Deshalb muss der Gesetzgeber hier handeln. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir darüber beraten, ob die nun vorgelegten Regelungen ausreichen oder doch noch nicht weit genug gehen."
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