Mit dem Reisesicherungsfonds sicher in die Sonne Rechtssicherheit für Reisebüros und Reisende
Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Unionsfraktion begrüßt diesen Schritt und drängt nun auf zügige Umsetzung. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte Sebastian Steineke:
Jan-Marco Luczak: "Nach der Pleite von Thomas Cook war klar, dass wir das Reiserecht auf eine neue Grundlage stellen mussten. Für die Union war nicht akzeptabel, dass viele Hunderttausende Reisende in ihren Urlaubsorten festgesessen haben und am Ende der Steuerzahler die Kosten zu tragen hatte. Deswegen ist es gut, dass das Justizministerium nun endlich unseren Vorschlag eines Reisesicherungsfonds aufgegriffen hat. Damit geben wir der Reisebranche und auch den Reisenden Rechtssicherheit für die schönste Zeit des Jahres. Wir alle hoffen, dass Corona Urlaubsreisen bald wieder zulassen wird.
Reisende können sich künftig darauf verlassen, dass der von ihnen gezahlte Reisepreis im Insolvenzfall vollständig abgesichert ist. Damit stellen wir sicher, dass aus Urlaubsträumen kein finanzieller Albtraum wird. Mit dem Reisesicherungsfonds schaffen wir ein solventes Instrument, das Insolvenzen durch die und innerhalb der Reisebranche absichern wird. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Steuerzahler in Zukunft nicht mehr in Anspruch genommen wird."
Sebastian Steineke: „Es wurde höchste Zeit, dass die Ministerin unter anderem auf unseren Druck hin über ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Eckpunkte endlich etwas vorlegt. Sowohl die Thomas Cook-Pleite als auch die großen Probleme der Reisebranche seit Beginn der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass wir schnell handeln müssen. Viele Unternehmen in der Branche bangen um ihre Existenz. Auf der anderen Seite blieben zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihren Kosten für nicht durchgeführte Reiseleistungen sitzen, obwohl sie selbst durch Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Hier gilt es, einen Interessenausgleich zu schaffen und für zukünftige Ausfälle gewappnet zu sein. Der vorliegende Entwurf bietet dafür geeignete Ansätze."
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