Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
30.10.2020, 12:59 Uhr | Nando Strüfing
Bund lässt Unternehmen nicht im Stich Erneut milliardenschwere Corona-Unterstützung
Die Bundesregierung stellt der Wirtschaft für die neuen Corona-Einschränkungen umfangreiche milliardenschwere Hilfen bereit. Das teilt der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, heute mit.
„Mit den Beschlüssen helfen wir der Wirtschaft außerordentlich bei ihrem Weg durch die Corona-Krise. Uns ist bewusst, dass die neuen Einschränkungen einige Branchen vor große Probleme stellen. Der Bund lässt die Unternehmen aber nicht allein,“ erläutert der Abgeordnete. Die Wirtschaft könne sich nur dauerhaft erholen, wenn das Pandemiegeschehen unter Kontrolle gehalten wird. „Die Folgen für die Wirtschaft wären bei einem katastrophalen Gesundheitsnotstand noch viel schlimmer. Daher ist es wichtig, dass wir nun weiter solidarisch und gemeinsam durch diese Krise gehen,“ so Steineke.
Einzelheiten der Förderung:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.
Die staatliche Leistung ist eine einmalige Kostenpauschale, errechnet aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Der Bezugsrahmen hierfür ist der Vorjahresmonat November 2019; bei Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind und ihren Geschäftsbetrieb danach aufgenommen haben, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Damit sollen detaillierte Nachweise überflüssig gemacht werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Zudem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.
Da bereits die bisherigen Maßnahmen dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
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