Thomas-Cook-Geschädigte sollten Ansprüche jetzt schnell anmelden Rechtssichere Neuregelung im Pauschalreiserecht muss zeitnah kommen
Am 15. November 2020 endet für von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffene Pauschalreisende die Frist zur Anmeldung der Inanspruchnahme freiwilliger Ausgleichszahlungen der Bundesregierung. Dazu erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:
„Nur noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte, die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen sind, im Thomas-Cook-Bundportal der Bundesregierung anmelden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Betroffenen, die das noch nicht getan haben, nun zeitnah aktiv werden und sich dort registrieren. Seit dem 6. Mai gibt es das kostenfreie online-basierte Anmeldeverfahren. Auf der Homepage des Bundesjustizministeriums findet man einen Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html.
Die Bundesregierung wird die von der Insolvenz betroffenen Thomas-Cook-Kunden entschädigen, weil durch die bisher nachlässige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen. Damit sich solche Fehler nicht wiederholen, brauchen wir schnellstmöglich rechtssichere Neuregelungen im Pauschalreiserecht."
Quelle: picture alliance/Frank May
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