Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Reisekunden gehen
Zu der schleppenden Auszahlung von Erstattungen für coronabedingt ausgefallene Flüge durch die Lufthansa können Sie den Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke, gerne wie folgt zitieren:
„Ich begrüße es, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich hier klar für die Verbraucherinteressen einsetzt. Dass das Luftfahrtbundesamt nun gegen die unzureichende Rückzahlungspraxis der Lufthansa an ihre Kunden vorgeht, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Die Flugbranche leidet besonders stark unter der Corona-Pandemie. Das ist uns bewusst. Die wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen, die durch die Pandemie gegebenenfalls selbst in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Insbesondere die Lufthansa, die mit staatlicher Hilfe unterstützt wird, muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Konzern hat mehrfach öffentlich versichert, dass alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Dies muss das Unternehmen nun schnellstens umsetzen. Um solche Vorgänge auch in Zukunft zu verhindern, werden wir darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird. Wir freuen uns hier auf Vorschläge des SPD-geführten Justizministeriums.“
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