Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
17.04.2020, 14:25 Uhr | Sebastian Steineke MdB
Notlagegesetz: Landkreis muss Umsetzung sicherstellen
Gestern hat Brandenburgs Innenminister die Verordnung zur Umsetzung des Notlagegesetzes zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen erlassen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion OPR, Sebastian Steineke MdB:
"Die Landesregierung hat mit dem Notlagegesetz und der dazugehörigen Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die kommunalen Parlamente während der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben und notwendige Beschlüsse nicht aufschieben müssen. Der Landrat muss nun dafür Sorge tragen, dass die Gremien im Landkreis auch in der Praxis in absehbarer Zeit in der Lage sind, digital zu tagen. Dazu gehört zum einen das Bereitstellen der notwendigen Digitaltechnik für Audio- und Videositzungen, welche bestenfalls auch durch die Kommunen verwendet werden kann und auf der anderen Seite das Gewährleisten von Schutzmaßnahmen bei Präsenzsitzungen, z.B. durch die Ausgabe von Masken. Eine Kreistagssitzung, viele Ausschüsse und andere Gremien in den Gemeinden sind bereits der aktuellen Situation zum Opfer gefallen. Mit der neuen Rechtslage haben wir nun die Möglichkeit, weiterzuarbeiten."
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