Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
06.04.2020, 19:06 Uhr | Nando Strüfing
Mehrgenerationenhäuser werden auch ab 2021 weiter gefördert
Bereits mehrfach berichtete der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, in der Vergangenheit über die Bundesförderung für Mehrgenerationenhäuser. Zuletzt hatte der Deutsche Bundestag den Bundeszuschuss für die rund 535 Mehrgenerationenhäuser für 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht. In diesem Jahr endet die laufende Förderperiode. Nun steht fest: alle derzeit geförderten Häuser werden auch ab 2021 auf Antrag weiter gefördert. Darüber informiert Steineke heute.
Steineke freut sich, dass bisher alle vier Einrichtungen in seinem Wahlkreis in Neuruppin („Krümelkiste“), Kyritz, Wittenberge (Bürgerzentrum) und Perleberg („Perle-Treff“) von der Förderung profitieren: „Ab 2021 zahlt der Bund weiter. 40.000 Euro werden vom Bund pro Jahr an jede Einrichtung fließen. Ich habe bereits alle vier Häuser besucht und war beeindruckt von der Arbeit dort und vom positiven Einfluss der Mehrgenerationenhäuser auf das soziale Leben in unseren Städten,“ so Steineke. Um die Planungssicherheit zu verbessern, wird die nächste Förderperiode nicht mehr nur vier, sondern gleich acht Jahre betragen. "Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Zukunft der Häuser," so der Abgeordnete abschließend.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 1. Januar 2017 das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ gestartet. Damit konnten Mehrgenerationenhäuser für den Zeitraum von 2017 bis 2020 jährlich 40.000 Euro, in diesem Jahr durch eine kurzfristige sogar 50.000 Euro erhalten. Drei Viertel davon kamen vom Bund, ein Viertel vom Land oder den Kommunen. Durch diese Kofinanzierung wird die Einbettung der Mehrgenerationenhäuser in die Kommune gefördert und die Rolle der Häuser als kommunale Akteure gestärkt. Nun wird das Programm auch ab 2021 fortgesetzt. Allein der Bund zahlt ab 2021 insgesamt 40.000 Euro pro Jahr und pro Einrichtung. Die neue Förderperiode dauert dann mindestens acht Jahre.
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