Luczak/Steineke: Reisebranche vor dem wirtschaftlichen Aus bewahren Rechte der Verbraucher absichern
Die Reisebranche ist massiv von der Corona-Pandemie betroffen. Neue Buchungen bleiben aus, gleichzeitig müssen von Urlaubern vorab geleistete Zahlungen sowie Provisionen für die Vermittlung von Reisen zurückerstattet werden. Die Folge, insbesondere kleinere und mittlere Reisebüros stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. Die Union fordert daher rasche Schutzmaßnahmen für Reiseveranstalter und Reisebüros. Gleichzeitig müssen aber auch die Verbraucher vor finanziellem Schaden bewahrt werden. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Sebastian Steineke:
Luczak: „Unser Ziel als Union ist, insbesondere die kleinen und mittleren Reiseveranstalter und Reisebüros vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten. Möglich wäre insofern, dass Reiseunternehmen ihren Kunden für ihre gebuchte Reise statt einer Rückzahlung einen Gutschein ausgeben dürfen. Dies sichert den Unternehmen die notwendige Liquidität und damit das Überleben. Gleichzeitig geht den Verbrauchern ihr Geld nicht verloren. Für die Union ist bei einer solchen Lösung aber unabdingbar, dass die Werthaltigkeit dieser Gutscheine durch staatliche Bürgschaften abgesichert ist. Der Gutschein darf am Ende nicht wertlos sein, weil der Reiseveranstalter doch insolvent wird. Ebenso wichtig ist, dass nach Ablauf der Einlösefrist der Gutschein nicht verfällt. Stattdessen muss der Gutschein sich zwingend in einen Zahlungsanspruch des Verbrauchers umwandeln. Am Ende darf der Verbraucher nicht im Regen stehen gelassen werden, er muss entweder einen werthaltigen Gutschein einlösen oder sein Geld zurückerhalten können. Es besteht großer Handlungsdruck. Eine solche Lösung muss schnell kommen, um weiteren Schaden zu verhindern. Die europarechtlichen Fragen muss das Justizministerium mit der Kommission klären.“
Steineke: "Ist dies so nicht umsetzbar, wäre als Alternative an eine Fonds-Lösung des Staates zu denken. Wichtig ist uns insgesamt dabei, einen fairen Interessensausgleich zu schaffen. Wir dürfen weder Unternehmen noch Verbraucher über Gebühr belasten. Der Verbraucher darf nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Natürlich gibt es Kundinnen und Kunden, die durch Corona besonders betroffen sind und sich selbst in wirtschaftlicher Existenznot befinden. Hierfür muss es eine Härtefallregelung geben, nach der das Geld im Ausnahmefall doch sofort zu erstatten ist."
Cookie Hinweis
Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Übersicht) Zur Optimierung unserer Webseite binden wir Dienste und Angebote von Drittanbietern ein.
Newsletter Tracking (z.B. Inxmail, Mailchimp) Diese Cookies nutzen wir, um die Wahrnehmung unserer Newsletter zu analysieren und statistische Auswertungen vornzunehmen. Ich akzeptiere die Newsletter-Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einsatz von Google Analytics Dieser Cookie führt eine Analyse und statistische Auswertungen der Webseite durch. Ich akzeptiere den Statistik-Cookie.
Einsatz von Matomo (Piwik) Dieser Cookie führt eine Analyse und statistische Auswertungen der Webseite durch. Ich akzeptiere den Statistik-Cookie.
Twitter
Instagram
Google Maps Google Maps dient der Veranstaltungsplanung und der Erleichterung der Kontaktaufnahme. Ich akzeptiere die Einbindung von Google Maps.
AddThis-Bookmarking AddThis hilft uns unsere Inhalte in sozialen Netzwerken zu teilen und eine Auswertung der sozialen Kanäle vorzunehmen.