Verbraucher bei Insolvenzen von Touristikunternehmen nicht im Stich lassen
Derzeit wird deutlich, dass im Rahmen der Thomas-Cook-Pleite viele Urlauberinnen und Urlauber auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für Verbraucherschutz, Sebastian Steineke:
Winkelmeier-Becker: „Offensichtlich deckt die Versicherung für viele deutsche Kunden von Thomas Cook nur einen Teil des Schadens ab. Hier hat das für Verbraucherschutz zuständige Justizministerium leider verschlafen, rechtzeitig eine Anpassung der gesetzlichen Versicherungssummen in Gang zu bringen.“
Steineke: „In der Vergangenheit wurde immer vom Bundesjustizministerium betont, dass die Menschen bei einer möglichen Pleite eines großen Reisekonzerns ihr Geld zurückbekommen. Die Thomas Cook-Pleite zeigt aber, dass dem nicht so ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zurecht, dass hier schnell gehandelt wird.“
Hintergrund:
Die Haftungshöchstsumme bei Pauschalreisen für Reiseveranstalter liegt gesetzlich bei 110 Millionen Euro. Der Haftungshöchstbetrag hat sich seit seiner Einführung in den frühen 1990er Jahren nicht erhöht. Das Volumen auf dem deutschen Pauschalreisemarkt entwickelte sich in den vergangenen Jahrzehnten hingegen exorbitant nach oben. Die Pleite von Thomas Cook hat gezeigt, dass die derzeitige Höchstgrenze nicht mehr ausreicht.
Quelle: picture alliance/Frank May
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