Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
18.10.2019, 10:42 Uhr | Nando Strüfing
Endlich Planungssicherheit für Kommunen Grundsteuerreform heute im Bundestag beschlossen
Nach langen Debatten und Diskussionen hat der Deutsche Bundestag heute mit breiter Mehrheit aus Union, SPD, FDP und Grünen die nötige Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Hierüber informiert der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Ermittlung der Einheitswerte für die Erhebung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Das Gesetz ermögliche eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundsteuerobjekte, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten. „Das schafft Rechtssicherheit für unsere Kommunen. Zudem eröffnet die Länderöffnungsklausel die Chance auf echten Wettbewerbsföderalismus. Die Zuständigkeit für die Grundsteuer landet damit dort, wo sie hingehört – die Kommunen sind Teil der Länder und damit sind diese für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung verantwortlich,“ so Steineke. Die Öffnungsklausel sei wichtig, damit regionale Verwerfungen wie z.B. in Ballungszentren und ländlichen Räumen verhindert werden können.
„Mit der Grundsteuerreform wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt. Vielmehr sind die Gemeinden gehalten, die durch die Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern und die Bürgerinnen und Bürger nicht stärker zu belasten. Ich bin froh, dass unsere Kommunen endlich Planungssicherheit haben,“ so Steineke.
Foto: Tobias Koch
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