Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
14.06.2018, 10:35 Uhr | Nando Strüfing
Rechtsschutz für Verbraucher wird ausgeweitet
Heute hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition die Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Wie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dieses Thema, Sebastian Steineke, mitteilt, können Betroffene von Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, mit diesem neuen Rechtsschutzinstrument durch die Unterstützung eines klagenden Verbandes kostengünstiger und unkomplizierter zu ihrem Recht kommen.
„Dies ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag wie vereinbart zügig um, so dass auch die geschädigten Dieselkunden das Instrument für die Rechtsdurchsetzung ihrer Ansprüche nutzen können. Die in diesen Fällen bis zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann somit bis zur Klärung verhindert werden,“ sagt Steineke, der das Gesetz für seine Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestags verhandelt hat. Gegen die anfängliche Sorge der Union, dass sich hieraus wie in den USA ein Geschäftsmodell etwa für Großkanzleien entwickeln kann, wurden einige Vorkehrungen getroffen. „Dies war uns ein wichtiges Anliegen und wir sind froh, dass es für klagende Verbände entsprechende Zugangsvoraussetzungen geben wird,“ führt Steineke weiter aus.
Im parlamentarischen Verfahren wurde zudem für kleine und mittlere Unternehmen, die ebenso wie Verbraucher geschädigt sein können, die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Klage auszusetzen, bis in einem parallel laufenden Musterfeststellungsverfahren entschieden worden ist. „Damit können zum Beispiel auch kleine Handwerksbetriebe indirekt vom Musterfeststellungsverfahren profitieren,“ so Steineke abschließend.
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