„Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, das Handwerk und die Zahlungskultur in Deutschland. Zahlungsfristen, die marktmächtige Unternehmen ihren Geschäftspartnern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschreiben, dürfen in der Regel nicht mehr als 30 Tage betragen. Auch die öffentliche Hand darf sich künftig im Allgemeinen keine Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen einräumen lassen. Gerade in Brandenburg ist dies für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ein enormer Fortschritt.
Wir haben eine insgesamt ausgewogene Lösung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gefunden, die auch den Grundsatz der Vertragsfreiheit berücksichtigt. Bei sogenannten Individualverträgen, die zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft sich die Frist grundsätzlich auf 60 Tage. Besonderheiten bestimmter Vertragsverhältnisse können zudem auch im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.“